Haupt-Reiter

AGB

1. Vertragsabschluss

Die Angebote des Regionalfernsehen e.U. – nachstehend „RTV“ genannt – sind in jedem Fall freibleibend. Auf alle Aufträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RTV. Zusätze bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine Schriftform nicht ersetzen. Aufträge werden vom RTV als Fixaufträge angenommen.

2. Zurückweisung von Sendeaufträgen

Es besteht keine Verpflichtung des RTV, das Sendematerial vor Annahme des Auftrages anzusehen und zu prüfen, daher behalten wir uns vor, auch rechtsverbindliche Aufträge wegen Ihrer Herkunft, des Inhaltes oder der Form, insbesondere aus programmgestalterischen Gründen, abzulehnen.

3. Ausstrahlung

Die Produktionen werden unter gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das gesamte Programm des RTV. In diesem Fall gewährleistet der RTV die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages.

4. Mängel

Bei anerkannten Mängel seitens des RTV produzierter Sendungen, gewährt der RTV die einmalige kostenfreie Wiederholung in technisch korrekter Form. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt.

5. Sendezeiten

Vereinbarte Sendetermine werden nach Möglichkeit eingehalten, es kann jedoch keine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen oder Stunden oder in bestimmter Reihenfolge gegeben werden. Konkurrenzausschlüsse werden nicht gewährt. Fällt eine Sendung aus programm- oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet oder einem Teil davon aus, wird sie nachgeholt. Der Auftraggeber wird hiervon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verzögerung. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

6. Sendeunterlagen und Sendematerial

Standbild/Spot:

Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Unterlagen mindestens 5 Werktage vor der Erstsendung.

Animierter Spot:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen für die jeweilige Sendung spätestens 5 Tage vor der Erstsendung zur Verfügung zu stellen. Für die Verwahrung der Sendebänder wird keine Haftung übernommen. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Aussendung kommen, weil Unterlagen nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß geliefert wurden, kann die vereinbarte Sendezeit verrechnet werden. Bei telefonisch übermittelten Texten trägt der Auftraggeber das Risiko eventueller Übermittlungsfehler. Es stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche zu.

7. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt zur Gänze die medienrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für den Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er alle erforderlichen Rechte, insbesondere im Bereich des Urheberrechts an den von ihm beigestellten Tonträgern, Videobändern oder Sendeunterlagen, erhalten hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der AKM erforderlichen Angaben bei der Überlassung der Unterlagen schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird RTV von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen presserechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Art, freigehalten.

Sämtliches Filmmaterial, Video-Kopien von Beiträgen oder Rohmaterial darf nur für private Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung des Beitrages bzw. Verkauf an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens RTV möglich!

Alle Rechte liegen bei RTV und können nur durch Absprache mit RTV abgeändert oder weitergegeben werden.

8. Grundpreis und Preisliste

Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Sendung. Er enthält keine Produktions- oder sonstige Kosten. Diese werden, soweit angefallen, gesondert verrechnet. Für Änderungen bereits produzierter Sendungen trägt der Auftraggeber die Kosten. Die Abwicklung des Sendeauftrages erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Preisliste.

9. Zeitraum der Abwicklung

Aufträge werden im vorseitig angegebenen Zeitraum abgewickelt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

10. Tarifänderungen

Tarifänderungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages zurücktreten, falls die Preiserhöhung mehr als 20 % beträgt. Er muss dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Tarifänderung schriftlich an den RTV erklären.

11. Rechnungslegung

Rechnungen werden nach der ersten Schaltung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird beim Erhalt ohne jeden Abzug fällig. 12. Sonstiges Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag inklusive Zusatzabsprachen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist ausnahmslos das Gericht in Steyr.